Ein Schlag ins Gesicht ist die Niederlage der Imkerkollegen aus Löhn. Das Verwaltungsgericht verfügt die Unterlassung der Bienenhaltung in ländlicher Gegend. Nach Pressebereichten zur Folge, sei der zu kleine Garten Grundlage für die Bauordnungsverfügung. Zitat Leiter der Bauverwaltung: Es gebe wenig Grünfläche und auch sonst sei der Garten wenig begrünt. Er gibt zu, dass die Ortschaft nicht so besiedelt ist und es andere Möglichkeiten gibt. Nun hat das Gericht ohne Hinzuziehung von Augenschein und Sachverständigengutachten entschieden. Grundsätzlich sei eine Bienenhaltung in Wohngebieten möglich. Schneider: „Es kommt auf die Umstände an. Hier ist die Nähe zur Terrasse des Nachbarn und die geringe Gartenfläche ausschlaggebend.“ 582 Quadratmeter groß ist das Grundstück, 422 Quadratmeter davon sind versiegelt (Zitat Richterin). Verwundert bin ich darüber, dass Landwirtschaftskammer und örtlicher Imkerverein wohl ein Statement gegen die Haltung von Bienen abgegeben haben.
Ich bin gespannt auf die Begründung. Es wäre super, wenn mir das Urteil zugänglich gemacht werden würde. Hoffentlich gehen die Imker in die nächste Instanz und tragen so vor, dass das Instanzengericht das Urteil revidiert.
Was waren die Gründe für ein solches Urteil? Wurden zu viele Bienenvölker gehalten? Waren die Imker zu verwegen? Wie kam es zur Anzeige gegen die Imker? Wurde bei der Aufstellung kein Experte befragt? Fragen über Fragen, die sich nicht einmal zwischen den Zeilen aufklären lassen.
Zunächst muss man sich fragen, mit welcher Rechtsgrundlage begründet das Ordnungsamt ein Verbot? Gibt es ein Polizeiverordnung, die die Bienenhaltung verbietet? Das Ausweichen auf die Gefahr für die öffentliche Ordnung (im Privatgarten) oder ein Verbot aus Sicherheitsgründen ist wohl zu abstrakt, und dürfte das Einschreiten des Ordnungsamts nicht auf den Plan gerufen haben.
Also wird sich die Rechtsgrundlage im Nachbarrecht doch finden, aber weit gefehlt, denn im BGB muss der Bienenflug eine wesentliche Beeinträchtigung darstellen, bevor überhaupt eine Unterlassung möglich ist. Aber diese Frage ist im Zivilrechtsweg zu beurteilen. Aber das Amtsgericht hat nicht geurteilt, sondern ein Verwaltungsgericht.
Leider ist auf diesem Gebiet sehr viel Unwissenheit auf den Richterbänken vertreten. Auch der natürliche Schutzinstinkt des Menschen, Bienen können Schmerzen zufügen, also muss man sie verbieten bzw. meiden, hilft die Vorurteile zu verstärken. Und überhaupt eine allergische Reaktion auf einen Bienenstich kann den Tod verursachen. Das behaupten Menschen, die mit 180 km durch die Straße heizen, rauchen oder sich anderweitig in Gefahr bringen. Ich appelliere deshalb an alle, den Bienen gegenüber wohlwollender zu sein, denn irgendwann brauchen wir künstliche Drohnen, die die Obst- und Nutzpflanzenblüten bestäuben, wenn es keine Bienen mehr gibt.
gez. W. Maurer