Der Umgang mit Oxalsäure – Verdampfen oder Träufeln!

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http://www.neurobiologie.fu-berlin.de/menzel/Pub_AGmenzel/Rademacher_Harz_2006_SchweizerBienenztgOxals%C3%A4ure.pdf

Ein Artikel von MARIKA HARZ UND EVA RADEMACHER, FREIE UNIVERSITäT BERLIN, INSTITUT FüR BIOLOGIE /NEUROBIOLOGIE, KÖNIGIN-LUISE-STRASSE 28-30, 14195 BERLIN

Die Unterschiede werden in diesem Artikel gut beschrieben. Deutschland hat wohl sich wegen zweier Komponenten für das Träufelverfahren entschieden.

  1. Die bisherigen Feldversuche zeigten angeblich Gefahren bei der Verdampfungsmethode (für den Imker/Anwender),
  2. Die zur Zeit zugelassene Methode mit Oxalsäure verwendet das von der Industrie vertriebene teuere Produkt (vet.). Es ist als Arzneimittel deklariert und daher zulassungspflichtig.
  3. Die industrieellen Entwicklungskosten müssen wohl noch für die Pharmaindustrie eingespielt werden.
  4. Die Lobby der Imker ist zu schwach, die Lobby der Industrie im Bundestag zu stark.

Und noch ne Meinung; das Sprühen sei besser als das Träufeln:

Quelle: http://www.beekeeping.com/artikel/oxalic.htm

  • Zwischen dem Behandlungserfolg der Sprüh- und der Träufelmethode besteht kein Unterschied. Er liegt im Durchschnitt über 95% (Verdampfen angeblich auch).
  • Eine so gute Wirksamkeit gegen Varroa kann nur in brutfreien Völkern erreicht werden.
  • Die Bienenverträglichkeit bei der Träufelmethode ist geringer als bei der Sprühmethode. Deshalb ist die Anwendung der Sprühmethode vorläufig zu bevorzugen.

  • Von einer Mehrfachbehandlung mit Oxalsäure träufeln ist abzuraten. Das ist wohl der Grund für die einmalige Anwendung vor Jahresende.

Was sagen die Bieneninstitute bzw. die Wissenschaftler dazu?

Uni Tübingen scheint ein Feldversuch gemacht zu haben, der für das Verdampfen bei sorgfältiger Anwendung spricht (das wird von einem verantwortlichen Imker sowieso erwartet!

Quelle aus 2004:  Eine Anwendung wäre danach möglich.

Auch in Hechingen wurden Erprobungen durchgeführt (mit einer Grabkerze). Etwa erlaubt? Verdampfen ist Verdampfen, ob mit Elektroden oder mit Erwärmung, oder? Gibt es dann kein Bußgeld ?? Quelle hierzu: http://www.imker-hechingen.de/Dokumente/Aktuelles_Imkertipps/OS%20verdampfen%20mit%20Teelicht.pdf

Augenblickliche Rechtslage: VERBOTEN, wird mit Bußgeld bis zu 25.000,00 € oder mit Strafe bedroht! Haftstrafen können drohen!

Der Einsatz kann nach  § 97 Abs. 2 Nr. 23 desArzneimittelgesetzes mit einerGeldbuße von 25.000,– € geahndet werden. Wenn der Täter die technische Oxalsäure importiert oder gar in Verkehr bringt, liegt eine Strafvorschrift vor (es droht Gefängnisstrafe).
Meine Forderung an die Wissenschaft, Gesetzgebung und Imkerlobby wäre:
Die Kriminalisierung der Imkerei muss verhindert werden. Die dunklen Feldversuche müssen aufhören. Was in der Schweiz und im Ausland nicht verboten ist, kann bei uns nicht gefährlicher sein. Das kann nicht nur damit einhergehen, dass der Imker vor gesundheitlichen Gefahren geschützt werden. Jeder verantwortungsvolle Imker schützt sich und seine Bienen. Das Rechtsgut der Pharmaindustrie auf die Möglichkeiten eines wirtschaftlichen Reinvests ist nicht höher in den Grundrechten einzustufen, als der Schutz der Insekten, Bienen und Kleinlebewesen, die auszusterben drohen. Es wird Zeit, die Glaubenssätze zu hinterfragen und geordnete Feldversuche und verifizierte Untersuchungen, zusammen mit Universitäten, Bieneninstituten und den Praktikern anzustrengen. Wir können nicht warten, bis die Patente und scheinbar schutzwürdigen Gebrauchs- und Geschmacksmuster abgelaufen sind und dann erst das Feld frei ist, Fortschritte zu erkennen. Es ist Viertel nach 12, packen wir es endlich an ! Wo sind die Pioniere, was hilft uns mehr, als in die Zukunft zu forschen. Fangt endlich an und verharrt nicht in Vorschriften und nicht nachgeprüften Glaubenssätzen.
Flächendeckende Versuche in allen Klimaregionen mit individueller regionaler Besonderheiten sind überfällig.
Februar 2016 – Rechtsanwalt und Imker Wolfgang Maurer (Herrenberg).

 

14 KOMMENTARE

  1. Danke für diese Einschätzung!

    Gab es denn schon einmal einen Fall, in dem ein Imker wegen OS-Verdampfung Ärger bekommen hat? Als gewissenhafter (Bio-)Imker, dem vor allem am Wohl der Bienen gelegen ist, befindet man sich da schon in einer Zwickmühle, wenn man sieht wie viel besser die Tiere diese Behandlung im Vergleich zur Ameisensäure vertragen…

    PS: Eine rechtliche Einschätzung zum sich aktuell immer weiter ausbreitenden Skandal um Paraffin-gepanschte Mittelwände und synthetisches Bienenwachs würde mich auch interessieren!

  2. Endlich eine vernünftige Meinung. Ich bin „Jungimker“ mit 80 J. seit 2015. Beide Verfahren, AM 85% Schockbehandlung 24 Std und OX verdampfen, nach Seminarempfehlung einer Imkerschule durchgeführt. OX Verdampfung 2x im Nov. , Schlussentmilbung Mitte Dez. 15. Nur durch OX konnte ich bis heuer nach der Honigernte mit max. 1 Milbe/Tag überwintern. Bei dem heuer starken Milbendruck wäre nach meiner unerfahrenen Meinung eine Überwinterung sehr problematisch. Bei OX Verdampfung verdient wohl nur der Imker durch gesunde Völker und kostengünstiges Verfahren.
    Herzliche Grüße
    Gottfried Jaud, Innstraße 1, A6200 Jenbach, Tirol

  3. Da die Varroa ein Lebewesen und keine Krankheit ist, hat für mich die Anwendung des Arzneimittelgesetzes hier keine Bedeutung. Was natürlich nicht heisst das ich nicht sorgfältig arbeite!

    • Es ist ja auch die Varoose gemeint; die als Krankheit durch die Varroamilbe in den Bienenstock gelangt.

    • Was in der Anwendung (Mittelverwendung und Methode) nicht zulässig ist, ist auch verboten. Es liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Die Rechtsansicht Autor des Videos teile ich nicht.

  4. Könne wir Imker das irgendwie erstreiten oder eine Zulassung fordern ohne gleich arm zu werden? Ich wäre bereit mich finanziell an so einer Aktion zu beteiligen und falls noch mehr Imker davon erfahren, würde es garantiert auch noch andere geben, die mitmachen.

    • Das müsste von Ihrem Imker (landesverband) oder DIB angeleiert werden. Die Zulassung ist ein kompliziertes und leider auch teueres Verfahren.

  5. Da fehlt mir aber noch einiges:

    Erstens:
    Es gibt eine Standard Zulassung seitens der EU für die diskutierten Säuren. EU-VERORDNUNG (EG) Nr. 1804/1999 DES RATES vom 19. Juli 1999 zum ökologischen Landbau folgende Bestimmung:
    6.3 Buchstabe e) Unbeschadet des in Buchstabe a) genannten Grundsatzes können Ameisensäure, Milchsäure, Essigsäure und Oxalsäure sowie die Substanzen Menthol, Thymol, Eukalyptol und Kampfer bei einem Befall mit Varroatose verwendet werden.
    Der Hinweis auf den Buchstaben a) bedeutet, dass daneben Regeln für die Zulassung von „Tierarzneimitteln“ dem nationalen Recht unterliegen.
    Ich lege das so aus, dass die genannten Säuren und Substanzen von Tierarzneimitteln zu unterscheiden sind und nach europäischem Recht nicht als Tierarzneimittel zu bewerten sind. Nicht von ungefähr spricht die Verordnung ja von (organischen) SÄUREN und SUBSTANZEN. Erst wenn diese Säuren und Substanzen mit anderen Inhaltsstoffen gemischt werden, spricht man von einem Arzneimittel.
    Zweites:
    Bitte achten Sie auf den Artikel:
    https://publikationen.uni-tuebingen.de/xmlui/bitstream/handle/10900/44465/pdf/Arbeitssicherheit_Oxalsaeure_Varroatose.pdf?sequence=1&isAllowed=y

    Drittens:
    Sämtliche Aspekte der Behandlungsverfahren mit Blick auf die Bienenverträglichkeit sind in einem Feldversuch der Fischermühle mit 1500 Bienenvölkern wissenschaftlich gründlich untersucht worden. https://www.mellifera.de/download.html?f=imkerei%2FOS0110.pdf

    Mein Fazit: Das Verfahren ist nicht verboten (nach meiner Meinung)

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