Verhalten bei Corona – Pandemie

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Die Ereignisse überstürzen sich. Die Lage wird täglich neu bewertet, ich kann Ihnen den Stand von Heute (27.03.2020) mitteilen.

Möglichkeiten für Berufsimker:

1. Auch Berufsimker können als Gewerbetreibende oder als Einzelfirma den Zuschuss von 9000,00 € beantragen (Sologewerbetreibende bis 5 Mitarbeiter – auch ohne Mitarbeiter).

2. Haben Sie Mitarbeiter können Sie auch die Sozialversicherungsbeiträge stunden lassen.

3. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch die Beantragung von Kurzarbeitergeld möglich.

4. Derzeit sind die Einreisebestimmungen für ausländische Helfer (Erntehelfer, u.a. ) eingeschränkt. Infos dazu gibt es täglich neu, beachten Sie die Tagespresse. Informationen sind über das Auswärtige Amt möglich.

Hobbyimker

Sie können jederzeit zu Ihren Bienen. Nehmen Sie zur Legitimation das Schreiben des Veterinäramts (mit Registrierungsnummer) und evt. die Bestandsmeldung (mit Ortslage Ihrer Bienenstandorte) im Fahrzeug mit. Nach meiner Meinung können Sie auch einen fremden Helfer (Bekannten) mitnehmen; achten Sie dann auf die Distanz. Natürlich können Sie Familienangehörige als Helfer jederzeit mitnehmen.

Wanderungen mit Ihren Bienen sind erlaubt, achten Sie auf die Genehmigungen der Bienenwanderwarte/Förster. Gesundheitszeugnis nicht vergessen. Die Erfordernis ist nicht ausgesetzt.

Bleiben Sie gesund!

Ihr Imkerrechtsanwalt