Sie kennen die Bereiche (ideeller und Zweckbereich, wirtschaftlicher Geschäftsbereich und Vermögensverwaltung). Kennen Sie auch die Unterschiede.
Ideeller Bereich
Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren, Spenden, Zuschüsse, Fördermittel, …..
Zweckbetrieb
Erlöse aus Verkauf von Ablegern, Bienenkönginnen, Nutzungsüberlassung von Geräten (Schleudern, Wachsschmelzern, geeichten Wagen u.a.) Verkauf von Zuchtstoff, Miete für Begattungsvölker auf vereinseigener Belegstelle, etc., Kursgebühren für Neuimkerkurse, Kursgebühren für Fortbildung im Bienen- und Imkerrecht, Betriebsweisen, Behandlungsmethoden, Aufklärung und Information über die Bienen und die Bienenhaltung.
wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
Erlöse aus Verkauf des Honigs von vereinseigenen Völkern (strittig, kann auch im Zweckbetrieb erfolgen – Satzung beachten), Erlöse aus Verkauf von Speisen und Getränken, Händlerware (Propolis, Bienensalbe, angekaufte Honige, etc.), Vermietung des Lehrbienenstands an Nutzer (Geburtstagsfeiern, Betriebsfeiern, oder an andere Körperschaften, die nicht den Vereinszweck fördern, Verkauf von Strom (aus Photovoltaikanlagen oder BHKWs), Eintrittsgelder für nicht dem Zweckbetrieb dienenden Veranstaltungen), Sponsoreneinnahmen, Anzeigeneinnahmen aus Jubiläumszeitschriften, Bannerwerbung, Sponsorentafel.
Vermögensverwaltung
Rahmenpachtvertrag an Veranstalter von Messen, Vorträgen, Workshops, Zinseinkünfte, Kapitalerträge, immer wiederkehrende Verpachtung an Dritte der Vermögensgegenstände des Vereins (Imbisswagen, Gastronomiegeräte, u. a. ), Grundbesitz (Pachten)
ABGRENZUNG/HINWEIS: Wenn nur für eine Veranstaltung „Friteuse“ des Vereins vermietet wird, sind die Einkünfte im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb vereinnahmt, wenn ein Dauerschuldverhältnis eingegangen wird, in der Vermögensverwaltung!
Übersteigen die Umsätze die Freibeträge im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ist zu überlegen, ob ein Teil davon in die Vermögensverwaltung überführt werden kann.
Möchten Sie für Ihren Wahlkreis oder für Ihren Verband/Verein Ihre Imker fortbilden, rufen Sie an, ich mache Ihnen ein Angebot. Sprengt der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb die Grenzen der Steuerfreiheit, haben Sie einen Termin beim Finanzamt, lassen Sie sich vorsorglich beraten. Ändern Sie nicht unbedacht Ihre Umsatzsteueroption. Ein Zurück ist meist schwieriger als Sie denken?
Portrait und Projekt „Bee-Farming“ in Deutschland