Besuch einer Imkerei durch Schulklassen / Kindergartengruppen

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Ich werde immer wieder gefragt, wie ein Formular auszusehen hat, welches eine Haftungsgsfreistellung bei imkerlichen Veranstaltungen für Schüler (Schulausflug, Tag der offenen Tür) vorsieht. Eine gänzliche Haftungsfreistellung gibt es allerdings nicht. Der Verein/Veranstalter muss organisatorisch alles getan haben, um Schäden von seinen Besuchern fernzuhalten. Ein Restrisiko bleibt. Bei Veranstaltungen mit Kindern ist es daher ratsam, sich einerseits abzusichern, andererseits aber auch das Recht zu erhalten, bei ungebührlichen Verhalten Maßnahmen treffen zu können. Bitte beachten Sie, Sie dürfen weder ein Notfallset bereithalten (für Allergiker). Dieses muss vom Schüler/in mitgeführt werden. Es sind nur Hilfemaßnahmen erlaubt, die Sie aus der Führerscheinprüfung kennen (1. Hilfe – Kurs). Sie können das angehängte Formular für Ihre Veranstaltung verwenden (Beispiel).Erklaerung Erziehungsberechtigter für Besuch einer Imkerei