Vereine sind im Transparenzregister erfasst (Folgen der Änderung des Geldwäschegesetz)

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Der Bund hat in Zusammenhang mit dem Geldwäschegesetz das Transparenzregister im Jahr 2017 aufgebaut. Der Bundesanzeiger Verlag ist mit dessen Führung beauftragt und zum Gebühreneinzug berechtigt. Zurzeit versendet der Bundesanzeiger Verlag rückwirkend für die letzten drei Jahre Gebührenforderungen an Vereine.

Diese Gebührenforderung des Bundesanzeiger Verlags ist rechtmäßig. Derzeit betragen die Gebühren jährlich 2,50 € netto (zzgl. 19 % Mwst.

Obwohl alle anzugebenden Daten bereits im Vereinsregister einzusehen sind, sind Vereine für die Führung dieser Daten im Transparenzregister dazu verpflichtet – rückwirkend für die letzten drei Jahre sowie zukünftig – die Jahresgebühr von 2,50 Euro an den Bundesanzeiger Verlag zu entrichten.
Eine eigene Meldung der Daten von Vereinsseite aus an das Transparenzregister bzw. den Bundesanzeiger Verlag ist nicht erforderlich. Dies erfolgt elektronisch.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Website des Transparenzregisters.