In der imkerlichen Praxis geht viel durcheinander, viel Besserwisserei kurvt durch die Medien. Mit diesem Beitrag versuche ich, die Verwirrungen etwas zu entzerren. Hier nun die Begrifflichkeiten:
Persönliche (Steuer -)Identifikationsnummer: Unter dieser 11-stelligen Nummer werden alle Einkommensteuerangelegenheiten abgewickelt; bis auf weiteres behält jedoch die vom Finanzamt vergebene StNr. auch für die Einkommensteuer ihre Gültigkeit (siehe Einkommensteuerbescheid). Die PStIDNr. wird auch für den Datenaustausch der Behörden (z. B. Krankenhaus mit Finanzamt, Jobcenter mit Finanzamt u.a.) verwendet. Die persönliche St-ID erhalten alle in Deutschland wohnenden und/oder geborenen Bürger. Diese hat nichts mit der Umsatzsteuer zu tun, diese gehört nicht auf Rechnungen der Imker an ihre Kunden.
eTin auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung: Diese Nummer finden Sie auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung. Die Nummer dient zum Datenaustausch zwischen Ihrem Arbeitgeber und dem Finanzamt (für unselbständige Tätigkeiten bei Anstellungsverträgen) (siehe auch Steuererklärung Anlage N).
Hobbyimker bis zu 30 Bienenvölker: Wenn Sie nun als Hobbyimker Rechnungen schreiben wollen, zeigen Sie dem Finanzamt die Aufnahme der Tätigkeit an (landwirtschaftliche Imkerei). Sie erhalten dann eine Steuernummer, wenn Sie nicht schon eine haben(siehe oben) Sie können dann, sofern Sie nicht zur Umsatzsteuer optieren, auf Ihren Kundenrechnungen 10,7% (Pauschal-)Umsatzsteuer ausweisen. Ihnen wird dann gestattet, keine Umsatzsteueranmeldung anzufertigen, können jedoch die eingenommene Umsatzsteuer mit ihren Vorsteuerausgaben intern verrechnen. Dies gilt nur für den Verkauf von Honig, Königinnen, Ableger (Urproduktion) und wenn Sie als Hobbyimker weniger als 20% der eigenen Produktion hinzukaufen.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdentNr.) : Diese benötigen Sie nur, wenn Sie als Imker Honig an das EU-Ausland (zum Beispiel) aus der Urproduktion liefern, dann können Sie auch 10,7 % Umsatzsteuer ausweisen, benötigen also die Steuernummer und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (DE……). Diese Nummer wird beim Bundeszentralamt für Steuern beantragt und vergeben. Diese bleibt Ihnen lebenslang auch bei einem Umzug in Deutschland erhalten. Sie dient im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr zwischen Unternehmern dazu Nettorechnungen auszustellen. Damit wird das sehr umständliche Erstattungsverfahren über die Grenzen hinweg vermieden. Wer eine solche Nummer hat, muss sie in Rechnungen ausweisen, auch für Inlandsrechnungen (und im Impressum auf der Homepage).
Stand Januar 2018