Dillinger Untere Bauaufsichtsbehörde begrenzt Imker auf 6 Völker!

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Dillingen | 17. Februar 2016 | Autor: Nicole Bastong
Nach Monaten hat der Dillinger Imker Matthias Kremer nun endlich einen Bescheid der Unteren Bauaufsicht erhalten. Rechtliche Einwände gegen seine Bienenhaltung gibt es demnach nicht. Die Zahl der Völker soll Kremer dennoch begrenzen.
Der Fall des Dillinger Imkers Matthias Kremer, dem die Untere Bauaufsicht (UBA) des Landkreises Saarlouis die Bienenhaltung auf seinem Grundstück nicht genehmigen wollte (die SZ berichtete), hat für einige Aufregung gesorgt. Gegen Kremers sechs Bienenvölker, die er auf einem eigens gekauften Streuobst-Grundstück in der Pachtener Parkstraße aufgestellt hatte, hatten sich angeblich mehrere Anwohner und Eltern, die mit ihren Kindern einen nahen Spielplatz nutzen, beschwert – so stellt es der Pachtener Heimat- und Verkehrsverein dar, der sich schriftlich an die Stadt Dillingen wandte und diese aufforderte, die Bienenhaltung dort zu untersagen.

UBA prüfte monatelang. Schon im September 2015 war ein Mitarbeiter der UBA vor Ort, um die Gegebenheiten zu prüfen. Doch monatelang wartete Kremer vergeblich auf eine Entscheidung. Am 8. Februar reichte er schließlich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die UBA ein – und erhielt prompt Antwort.

Aus dieser geht hervor, dass die UBA baurechtlich keine Einwände gegen die Bienenstöcke hat: Die Umgebung sei kein reines Wohngebiet, sondern „ein Gebiet eigener Prägung“, in dem sich auch Handel, Grundschule und der THW-Ortsverband befinden. Ob „Anlagen für die Kleintierhaltung“ zulässig seien, ließe sich „nicht grundsätzlich-verallgemeinernd“, sondern nur im Einzelfall feststellen, heißt es weiter: Dabei seien die „jeweilige örtliche Situation sowie Zahl, Art und Störpotential der Tiere und die Bedingungen ihrer Unterbringung“ entscheidend.

Im vorliegenden Fall stehen die Bienenfreistände geschützt unter Nadelbäumen auf dem großräumigen Grundstück. Die vorgegebenen Abstände zu Nachbargrundstücken werden eingehalten. Der Spielplatz ist rund 30 Meter entfernt und liegt nicht in der Einflugrichtung der Bienen, befindet die UBA: Die Gefährdung gehe also „nicht über das allgemeine Lebensrisiko hinaus“. So weit, so gut – befindet auch der Imker Kremer: „Es gibt also keine gesetzlichen Einwände gegen die Bienenhaltung.“

Gefahr für andere Imker?

Die UBA weist jedoch gleichzeitig darauf hin, dass die geplante Erweiterung der Bienenbestände auf mehr als sechs Völker eine „nicht mehr ortsübliche Massierung“ darstellen würde. An diesem Hinweis stört sich nicht nur Kremer gewaltig, sondern auch der Landesverband der Imker und lässt dies nun rechtlich prüfen. „Denn es gibt mehrere Imker in der Stadt, die auf deutlich kleineren Grundstücken zehn Völker oder mehr halten“, sagt Kremer, „Wenn nun sechs Völker auf rund 2000 Quadratmetern der Maßstab wären, wären viele Imker im Kreis ihre Völker los.“

Der „Hinweis“ sei keine formale Untersagung, räumt die UBA auf Anfrage der SZ ein, sondern „eine vorsorgliche Information“. Für andere Imker im Kreis habe dieser Einzelfall keine Auswirkungen, heißt es weiter.

Im Einzelfall entscheiden

Die „konkrete, örtliche Situation“ sei maßgeblich. Es bestehe keine Anzeigepflicht für die Anzahl der Bienenvölker, und die UBA beabsichtigte nicht, die Bienenhaltung im Landkreis zu überprüfen – solange sich Anwohner nicht beschwerten. Doch was „ortsüblich“ ist oder nicht, entscheidet dann immer noch die UBA.

Für Kremer ist der Hinweis „inakzeptabel“: Der Vorsitzende der Dillinger Imker will die vergleichsweise kleine Zahl seiner Bienenvölker „auf jeden Fall“ erhöhen und gegen den Bescheid der UBA Widerspruch einlegen – und notfalls auch klagen.

Mein Kommentar: Hat sich da die UBA etwas herausgenommen, für das sie nicht zuständig ist? Wurden da vom Veterinäramt Infos eingeholt und eine „Volkszählung“ eingeholt. Der Bericht lässt mehr Fragen offen, als die Entscheidung hergibt.  Oder wurde da eine „politische Entscheidung“ vorweggenommen, die Völkerzahlen im Gebiet zu begrenzen. Der örtliche Bienenverein und der Imker sollten mal die Beweggründe erfragen, die der Amtsschimmel veranlasst hat, eine Begrenzung auf 6 Völker auszusprechen. Eine Rechtsgrundlage sehe ich da wirklich nicht.  Der Imker wollte Bienenvölker in Magazinen aufstellen, doch kein Bienenhaus bauen, oder? Wenn doch, käme es darauf an, ob im Aussenbereich oder innerorts gebaut werden soll. Danach richten sich die Bestimmungen. § 35 BBauG priviligiert Bienenhalter. Kommt die Vorschrift nicht zum Zuge? Mir scheint, die Rechtsreise des Imkerkollegen ist noch lange nicht beendet.