UBA prüfte monatelang. Schon im September 2015 war ein Mitarbeiter der UBA vor Ort, um die Gegebenheiten zu prüfen. Doch monatelang wartete Kremer vergeblich auf eine Entscheidung. Am 8. Februar reichte er schließlich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die UBA ein – und erhielt prompt Antwort.
Aus dieser geht hervor, dass die UBA baurechtlich keine Einwände gegen die Bienenstöcke hat: Die Umgebung sei kein reines Wohngebiet, sondern „ein Gebiet eigener Prägung“, in dem sich auch Handel, Grundschule und der THW-Ortsverband befinden. Ob „Anlagen für die Kleintierhaltung“ zulässig seien, ließe sich „nicht grundsätzlich-verallgemeinernd“, sondern nur im Einzelfall feststellen, heißt es weiter: Dabei seien die „jeweilige örtliche Situation sowie Zahl, Art und Störpotential der Tiere und die Bedingungen ihrer Unterbringung“ entscheidend.
Im vorliegenden Fall stehen die Bienenfreistände geschützt unter Nadelbäumen auf dem großräumigen Grundstück. Die vorgegebenen Abstände zu Nachbargrundstücken werden eingehalten. Der Spielplatz ist rund 30 Meter entfernt und liegt nicht in der Einflugrichtung der Bienen, befindet die UBA: Die Gefährdung gehe also „nicht über das allgemeine Lebensrisiko hinaus“. So weit, so gut – befindet auch der Imker Kremer: „Es gibt also keine gesetzlichen Einwände gegen die Bienenhaltung.“
Gefahr für andere Imker?
Die UBA weist jedoch gleichzeitig darauf hin, dass die geplante Erweiterung der Bienenbestände auf mehr als sechs Völker eine „nicht mehr ortsübliche Massierung“ darstellen würde. An diesem Hinweis stört sich nicht nur Kremer gewaltig, sondern auch der Landesverband der Imker und lässt dies nun rechtlich prüfen. „Denn es gibt mehrere Imker in der Stadt, die auf deutlich kleineren Grundstücken zehn Völker oder mehr halten“, sagt Kremer, „Wenn nun sechs Völker auf rund 2000 Quadratmetern der Maßstab wären, wären viele Imker im Kreis ihre Völker los.“
Der „Hinweis“ sei keine formale Untersagung, räumt die UBA auf Anfrage der SZ ein, sondern „eine vorsorgliche Information“. Für andere Imker im Kreis habe dieser Einzelfall keine Auswirkungen, heißt es weiter.
Im Einzelfall entscheiden
Die „konkrete, örtliche Situation“ sei maßgeblich. Es bestehe keine Anzeigepflicht für die Anzahl der Bienenvölker, und die UBA beabsichtigte nicht, die Bienenhaltung im Landkreis zu überprüfen – solange sich Anwohner nicht beschwerten. Doch was „ortsüblich“ ist oder nicht, entscheidet dann immer noch die UBA.
Für Kremer ist der Hinweis „inakzeptabel“: Der Vorsitzende der Dillinger Imker will die vergleichsweise kleine Zahl seiner Bienenvölker „auf jeden Fall“ erhöhen und gegen den Bescheid der UBA Widerspruch einlegen – und notfalls auch klagen.