Unbrauchbares Wachs – Empfehlungen an die geschädigten Imker

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Ich empfehle allen Geschädigten, Strafanzeige zu stellen. Die Staatsanwaltschaft wird dann diesen Anfangsverdacht nachverfolgen. Je mehr Strafanzeigen eingehen, desto eher wird das öffentliche Interesse tangiert und die Anzeigen nicht auf den Privatklageweg verwiesen. Wenn die Anzeige „abgelehnt“ wird, muss man Widerspruch einlegen mit dem Hinweis, dass noch viele andere Imker geschädigt sind. Wenn nur lamentiert wird, geschieht nichts. Handeln ist gefragt. Die Staatsanwaltschaft wird zentral die Strafanzeigen sammeln und evt. auch Gutachten in Auftrag geben. Somit sind die Imker zunächst nicht gefordert. Wenn es dann zur Ermittlung der Täter kommt, wird geprüft, ob tatsächlich eine strafbare Handlung vorliegt. In Betracht kommt beim Panschen: Betrug nach § 263 StGB. Geprüft wird auch, ob Hersteller und / oder Händler gemeinsame Sache machen (Anstiftung, Beihilfe oder gar Mittäterschaft). Da können auch schon mal Razzien Licht ins Dunkel bringen. Die geschädigten Imker sollten die Beweise verwahren (Rechnung, Bestellung, Werbeangebot) und die Wachsproben aufheben (bzw. mit der Strafanzeige – siehe oben – eine Wachsprobe (Beweismittel) der Staatsanwaltschaft zusenden. Das weitere Verfahren bleibt dann mal abzuwarten.

Zahlreiche Strafanzeigen sind in unserer Kanzlei in Vorbereitung.

Herrenberg, den 5.10.2016 gez. Rechtsanwalt Wolfgang Maurer

3 KOMMENTARE

  1. Bonjour!

    Als Berufsimker habe ich im März ebenfalls 100 kg Mittelwände bei der Firma Gold Imkerei in Aulendorf eingekauft und davon dann 75 kg in meinen Völkern eingesetzt. Das Resultat war und ist eine totale Katastrophe. 40 Völker sind eingegangen, mehr als 100 Völker haben nichts in den Honigtrachten produziert etc etc. Inzwischen habe ich diese 600 Waben seit Ende Juli bis heute wieder entnehmen müssen.

    Bei meinen Mittelwänden handelt es sich nach Resultat der Analyse um 100%iges synthetisches Bienenwachs, in bzw auf dem es den Bienen absolut unmöglich ist, ihre Brut gross zu ziehen.

    Die Firma Gold Imkerei will von all dem nichts wissen. Daher bleibt mir auch nichts übrig als Strafanzeige zu erstellen.

    In meinem Fall hatte ich sehr früh einen Verdacht, dass etwas nicht mit dem Wachs stimmt – konnte es aber nicht wirklich begründen. Deshalb hatte ich auch die Begleichung der Rechnung in Höhe von 900 € oMWSt zurück gestellt. Auf meine Mail der Reklamation hinsichtlich dieses verfälschten Produktes bekam ich nie eine Antwort. Man hat mir auch auch bis heute keine einzige Mahnung zukommen lassen, dass die (meine) Rechnung noch nicht beglichen wäre.

    Mein über die ganze Saison erlittener Schaden ist kaum klar zu benennen doch liegt dieser ohne Probleme um die 50.000 €.

    Alle wieder entnommenen 600 Waben sowie die noch verbliebenen 25 kg (original abgepackt) habe ich bei mir im Lager erst einmal aufgehoben.

    Mir freundlichen Grüssen
    Franz Henkel
    500 chemin Saint Pierre de Fraisse
    84140 Avignon
    Frankreich

    • Hallo Herr Henkel,
      ich habe Ende Oktober 2011 bei der „Goldimkerei“ ca 30kg Eigenwachs (reines!) zur Umarbeitung geliefert.
      Die Bearbeitung erfolgte züging und zu meiner Zufriedenheit. Allerdings stelle ich heute nach vielen Recherchen im Internet fest, dass ich wohl auch zu den Betrogenen gehöre.
      In der Folgezeit sind mir immer wieder viele Völker eingegengen. Der Honigertrag war seitdem auch sehr unbefriedigend. Schließlich habe ich vor drei Jahren frustriert mit der Imkerei aufgehört.

      Interssenhalber würde ich gerne wissen, was waus ihren Fall geworden ist.

      Mit freundlichen Grüßen. Emil Grass grass@ok.de

      • Guten Tag Herr Grass, Herr Gerster ist strafrechtlich verurteilt worden. Zivilprozess ist möglich.

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