Hobbyimker – Ruhe bewahren – Der Fiskus interessiert sich noch nicht für Sie.

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Grundsätzlich ist die Imkerei der Liebhaberei zuzuordnen. Man hat weder eine Gewinnerzielungsabsicht, noch wird man mir 2-3 Bienenvölker einen wesentlichen Gewinn erzielen. Der Anfänger hält meist deshalb nur Bienen, um seinen Eigenverbrauch an Honig zu ernten. Freilich kann man dann mit etwas mehr Bienenvölkern auch schon mal an die Nachbarschaft Honig gegen Entgelt abgeben, wenn man die Verwandtschaft und die Freunde versorgt hat. Auch wenn der Imker nun beginnt, seine Kasse zu füllen, hat er doch auch Ausgaben (Zucker, Behandlungsmittel, Beutenbau, Rähmchen usw.), die er diesem Umsatz entgegensetzen kann, ohne steuerliche Aufzeichnungen machen zu müssen. Interessant wird es dann, wenn man mal die 25 Bienenvölker-Hürde überspringt, dann sollte man sich reiflich überlegen, ob man jetzt langsam anfängt, Aufzeichnungen zu machen, die Gewinn- und Ausgaben gegenüberstellen, aber man muss immer noch nicht eine Steuererklärung mit den Daten vergewaltigen, ich kenne wenig Imker, die da freiwillig den Stift oder die Tastatur am PC bedienen, um die Eingaben in ein Elster – Online Formular zu machen. Also bleiben Sie bis zu einer Bienenvölkerzahl von 30 entspannt und betrachten Sie Ihre Imkerei als Hobby.

Also einkommensteuerrechtlich noch lange kein Problem, auch umsatzsteuerlich sind die Umsätze, aber dann auch Ihre Ausgaben mit Mehrwertsteuerausweis irrelevant. Weisen Sie keine Umsätze aus, können Sie auch keine Vorsteuer = Umsatzsteuer bei Eingangsrechnungen absetzen. Wenn  Sie jedoch an Hofläden oder an andere Wiederverkäufer ihren Honig und ihr Bienenwachs verkaufen, dann wird es spezieller. Hierzu erfahren Sie mehr im nächsten Beitrag.