Bienenvolk in Kleingartenanlage erlaubt?

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Düsseldorf. Sebastian Schmidt hält ein kleines Bienenvolk in der Kleingartenparzelle seiner Eltern in Gerresheim. Doch der Vereinsvorstand findet Bienen gefährlich. Er will den Schmidts kündigen – mit einer kuriosen Begründung. Von Helene Pawlitzki

Das Wetter ist grau. Um so greller leuchten die Blumen, die immer noch in vielen Parzellen des Kleingartenvereins „Im Brühl“ blühen. Hier gäbe es für Insekten aller Art noch viel zu holen. Aber Temperatur und Windstärke sind offenbar nicht nach ihrem Geschmack.

Sebastian Schmidts Bienen jedenfalls haben sich in die Holzkiste verzogen, die auf der kleinen Rasenfläche im Garten seiner Eltern steht. „Die sind jetzt damit beschäftigt, Wärme für den Winter zu erzeugen“, sagt der 23-Jährige. „Wenn ich die jetzt da rausholen würde, würde es ihnen gar nicht gefallen.“

Kann sein, dass die Bienen sich trotzdem noch mal bewegen müssen. Wenn es nach dem Vorstand des Kleingartenvereins geht, schondieses Wochenende. Er hat Sebastian Schmidt eine Frist gesetzt: Die Bienen sollen bis Sonntag weg. Sonst droht die Kündigung des Pachtvertrags.

Bienenhaltung polarisiert die Kleingärtner. Im Internet findet man viele Posts von Hobby-Imkern, die Ärger mit ihren Vereinen haben. Das Argument ist fast immer am hinteren Ende des Tiers zu finden: Bienen haben einen Stachel. Und wenn Allergiker gestochen werden, kann das im äußersten Fall tödlich enden.

Greenpeace-Protest gegen „Bienenkiller“ bei Bayer FOTO: Miserius, Uwe

Genau so argumentiert auch Bernd Ems, 1. Vorsitzender des Vereins „Im Brühl“. „Wir haben hier viele Kinder und auch einige Allergiker – das kann gefährlich werden“, sagt er. „Wir mögen Bienen. Aber bei uns sind sie nicht erlaubt.“ Deshalb hat der Verein den Schmidts schriftlich mitgeteilt, dass der Bienenstock unverzüglich zu entfernen sei. Begründung: Dauernde Kleintierhaltung sei laut Satzung des Vereins verboten.

Dazu, was Kleintiere sind, gibt es höchstrichterliche Rechtssprechung aus dem Mietrecht. Demnach sind Kleintiere solche Tiere, die in geschlossenen Behältern gehalten werden und normalerweise die Nachbarn nicht stören: Wellensittiche, Kaninchen oder Zierfische zum Beispiel. Bienen zählen eher nicht dazu. Demnach wären sie von der Satzung des Vereins nicht erfasst.

In der Kleingartenordnung der Landeshauptstadt Düsseldorf stehen Bienen dagegen explizit drin: Verboten ist die Haltung von Tieren – ausgenommen die Bienenhaltung, „sofern die nachbarschaftliche Zustimmung gegeben ist und Allergiker sich nicht ständig in unmittelbarer Umgebung aufhalten“. „Prinzipiell wollen wir so viele Bienenvölker wie möglich in unseren Kleingärten“, sagt Heiko Kuchel, Mitglied des erweiterten Vorstands im Stadtverband der Kleingärtner. „Wir sind bemüht, Imker zu unterstützen.“

Die Rechtsquellen habe er sich angeschaut, bevor er die Bienen vor sechs Wochen angeschafft habe, sagt Sebastian Schmidt. „Ich wollte ja wissen, ob das überhaupt erlaubt ist.“ Da Bienen nicht explizit in der Satzung des Vereins „Im Brühl“ drinstünden und die Stadtsatzung sie explizit erlaube, gehe er weiter davon aus, im Recht zu sein.

Der angehende Erzieher will die Bienen behalten. „Sie gehören zur Natur. Und ich hoffe, dass ich sie den Kindern aus dem Kindergarten im Frühjahr hier vor Ort zeigen kann.“

Weder Schmidt noch Bernd Ems haben vor, nachzugeben. „Ein Verstoß gegen die Gartenordnung kann zur Kündigung der Parzelle führen“, sagt Ems. Und Sebastian Schmidt und seine Eltern wollen die Sache bis zum Ende durchfechten.

Die Bienen schert es nicht. Sie sind bis März in Winterruhe.

Quelle: RP

Tipp des Momats:

Mein Kommentaur dazu:

Grundsätzlich ist die Bienenhaltung überall erlaubt. Die Bestimmungen finden sich im BGB. Wenn eine Beeinträchtigung von Dritten nur unwesentlich ist oder die Bienenhaltung „ortsüblich“ ist, ist sie erlaubt ( http://www.ra-kotz.de/bienenhaltung.htm). Natürlich kann auf einem Gelände eines Vereins oder in einem Mietvertrag ein Verbot ausgesprochen werden. Dies ist im Rahmen der Vereinsautonomie und Privatautonomie zulässig. Die Vereine haben das Recht dazu, im Rahmen ihrer Satzungskompetenz dies zu regeln. Dann hat ein Mitglied dies zu akzeptieren. Es bleibt deshalb nur die Möglichkeit, im Rahmen der Vereinsbestimmungen (siehe Satzung des Verein, dies durch eine Satzungs- oder Vereinsordnungsänderung zu ändern) Auch ein ausdrückliches mietvertragliches Verbot ist möglich. Schweigt die Vereinssatzung/Vereinsordnung oder der Mietvertrag über eine Regelung, ist die Bienenhaltung im Miet- oder Pachtobjekt erlaubt. Ein grundsätzliches gesetzliches Verbot gibt es nicht. Bienen sind keine Haustiere. Wenn die Satzung oder die Vereinsordnung des Vereins die Bienenhaltung nicht verbietet, ist diese erlaubt. Ohne Prüfung der Vereinssatzung und der Vereinsordnungen (Gartenordnung) ist eine sichere Aussage jedoch nicht zu treffen. Der Presseartikel ist deshalb nich geeignet, rechtlich verbindliche Aussagen zu treffen.

Wenn Sie dies planen, empfiehlt es sich, mit einem Vereinsexperten dies zuvor zu besprechen.